Druckvorschau

 

Das “Wann, Warum und Wie” des Deutsch-Französischen Abkommens
zum Austauschprogramm

Am 05. Februar 1980 unterzeichneten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich ein Abkommen über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Ausbildung oder Fortbildung.

Beide Regierungen brachten ihren Willen zum Ausdruck,

  • den Austauschteilnehmem einen Teil der Berufsausbildung im anderen Land zu ermöglichen,
  • ihnen die Möglichkeit zu geben, die unterschiedlichen Bildungsangebote des anderen Landes durch einen Aufenthalt von angemessener Dauer wahrzunehmen,
  • ein wirkliches Erleben des Berufsalltags, aber auch des soziokulturellen Umfeldes zu ermöglichen,
  • Verbindungen zwischen französischen und deutschen Austauschteilnehmem und Partnereinrichtungen zu schaffen,
  • deutsche und französische Jugendliche und Erwachsene einander näher zu bringen,
  • über die gemeinsame Arbeit sprachliche Barrieren überwinden zu helfen,
  • die Mobilität der Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern.

Schon im gleichen Jahr wurde eine binationale Einrichtung, das Deutsch-Französische Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung, gegründet. Der erste Austausch fand im November 1980 zwischen dem Ausbildungszentrum der Saarländischen Bauwirtschaft in Schafbrücke und dem Lycee Professionnel von Illkirch-Graffenstaden/Elsaß statt. Seither haben über 28.900 Teilnehmer in der beruflichen Ausbildung, 1.550 Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen, 5.100 berufliche Begleiter und 1.800 Sprachbetreuer am Austausch teilgenommen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis der Zustimmung der Partnereinrichtungen zu den festgelegten Zielen: er spiegelt ihre Dynamik und ihren Willen wider, den Austausch unter Übernahme der vollen Verantwortung durchzuführen. Der politische Wille und der Einsatz öffentlicher Mittel durch beide Regierungen erlaubten es, diese Zusammenarbeit weiter zu entwickeln und dem ständig steigenden Interesse an deutsch-französischen Austauschmaßnahmen in der beruflichen Bildung zu entsprechen.

 

Stand 01.02.2006