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Rund um den Austausch

Aspekte und Informationen um den Austausch

Deutsch-französische Mobilität
Fakten zum deutschen Berufsbildungssystem

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Deutsch-französische Mobilität in einer zusammenwachsenden Welt

Die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik haben am 5. Februar 1980 das Abkommen über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Aus- oder Fortbildung unterzeichnet und wollen damit

  • den Austauschteilnehmern und Austauschteilnehmerinnen einen Teil der eigenen beruflichen Ausbildung im anderen Land ermöglichen.
  • ein wirkliches Erleben des Berufsalltags und des soziokulturellen Umfeldes ermöglichen.
  • über die gemeinsame Arbeit sprachliche Barrieren überwinden helfen.
  • die Mobilität der Jugendlichen und Erwachsenen fördern

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmer können Gruppen von Auszubildenden, Berufsfachschülern und Fachschülern oder Arbeitnehmer und Umschüler in der Weiterbildung sein. Betreut werden die Gruppen durch einen beruflichen Begleiter – betrieblicher Ausbilder oder Lehrer – und einen Sprachbegleiter.

Wer kann sich bewerben?

Einrichtungen der beruflichen Bildung
Alle Einrichtungen der beruflichen Bildung

Was passiert?

Der Aufenthalt im Partnerland dauert in der Ausbildung mindestens drei Wochen, in der Weiterbildung zwei Wochen. In der ersten Woche steht die gemeinsame Ausbildung der deutschen und französischen Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Schule oder am Arbeitsplatz auf dem Programm. Anschließend geht es in Tandems in die Betriebe zur Ausbildung. Die Teilnehmer erhalten den Euro-Pass Mobilität.

Wer fördert?

Die Austauschprogramme in der Aus- und Weiterbildung werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Den Teilnehmern entstehen keine Kosten. Die Austausche mit beruflichen Vollzeitschulen werden vom Kultusministerium des betroffenen Landes gefördert.

Wer hilft bei der Organisation?

Deutsch-Französisches Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung.
Secrétariar Franco-Allemand pour les échanges en formation professionnelle.

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Fakten zum deutschen Berufsbildungssystem

Geschichte des deutschen Berufsbildungssystems

  • 1182: Erste Urkunde zur Lehrlingsausbildung: Ausbildungsordnung zum Drechsler
  • Mittelalter: Ausbildungsbestimmungen wurden von Zünften erstellt und verzeichnet
  • 18. / 19. Jahrhundert / Industrielle Revolution: Entwicklung des “dualen Systems” (ca. 80% Ausbildung im Betrieb und 20% in beruflichen Schulen)
  • 1869: Erste Gewerbeordnung (Handwerkerschutzgesetz): Definition der Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden im Handwerk, Industrie und Handel
  • seit 1918: Gewerkschaftsbeteiligung über Tarifverhandlungen (Ausbildungsvergütungen werden Bestandteil der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen)
  • 1969: Berufsbildungsgesetz: Erstes umfassendes Gesetz für den gesamten Bereich der beruflichen Bildung
  • 2005: Reform des Berufsbildungsgesetzes: Unter anderem Eröffnung der Möglichkeit, Teile der Ausbildung im Ausland durchzuführen

  Fakten und Zahlen      

  • ca. 350 bundesweit staatlich anerkannte Ausbildungsberufe; Ausbildung findet im „dualen System“ statt. Für betrieblichen Teil der Ausbildung sind Bundesregierung und Wirtschaft verantwortlich, für den schulischen Teil die Länder
  • Dauer der Ausbildung: In der Regel drei Jahre
  • Die Bundesregierung erlässt für jeden Ausbildungsberuf eine bundesweit verbindliche Ausbildungsordnung: Dort sind unter anderem die Qualifikations- und Prüfungsanforderungen festgelegt.
  • 1,5 bis 1,6 Millionen Jugendliche werden im “dualen System” ausgebildet, das sind ca. 60 % eines Altersjahrgangs
  • Auszubildende schließen einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb: Dort ist unter anderem geregelt: Beginn und Dauer der Ausbildung, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, Höhe der Vergütung an den Auszubildenden
  • Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem für den Beruf gültigen Tarifvertrag. Tarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt
  • Für Überwachung der betrieblichen Ausbildung sind die örtlichen Kammern, als regionale Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen: Beratung der Betriebe und der Jugendlichen in Ausbildungsfragen, Entscheidung über Ausbildungseignung des Betriebes und der Ausbilder, Registrierung der Berufsausbildungsverhältnisse, Durchführung der Prüfungen, Ausstellung von Zeugnissen
  • Die Kosten des dualen Berufsbildungssystems (vorsichtig geschätzt 23 Mrd. €) werden zu 2/3 von der Wirtschaft (Unternehmen) getragen. Den restlichen Teil der Kosten übernehmen die Länder (Berufsschulen), die Bundesregierung (Programme zur Unterstützung der Berufsausbildung) sowie die Bundesagentur für Arbeit (Förderung von benachteiligten Jugendlichen)
  • Rund 430.000 Jugendliche befinden sich in vollzeitschulischer Berufsausbildung (verantwortlich Länder). Die Dauer dieser Ausbildung beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre
  • Deutschlands Berufsbildungssystem ist eine Erfolgsgeschichte. Die Arbeitslosenquote junger Menschen (16 – 24-jährige) liegt in Deutschland konstant unter der allgemeinen Arbeitslosenquote

Internet: www.bmbf.d

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