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Deutsch-französische Mobilität in einer zusammenwachsenden Welt

Die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik haben am 5. Februar 1980 das Abkommen über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Aus- oder Fortbildung unterzeichnet und wollen damit

  • den Austauschteilnehmern und Austauschteilnehmerinnen einen Teil der eigenen beruflichen Ausbildung im anderen Land ermöglichen.
  • ein wirkliches Erleben des Berufsalltags und des soziokulturellen Umfeldes ermöglichen.
  • über die gemeinsame Arbeit sprachliche Barrieren überwinden helfen.
  • die Mobilität der Jugendlichen und Erwachsenen fördern

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmer können Gruppen von Auszubildenden, Berufsfachschülern und Fachschülern oder Arbeitnehmer und Umschüler in der Weiterbildung sein. Betreut werden die Gruppen durch einen beruflichen Begleiter – betrieblicher Ausbilder oder Lehrer – und einen Sprachbegleiter.

Wer kann sich bewerben?

Einrichtungen der beruflichen Bildung
Alle Einrichtungen der beruflichen Bildung

Was passiert?

Der Aufenthalt im Partnerland dauert in der Ausbildung mindestens drei Wochen, in der Weiterbildung zwei Wochen. In der ersten Woche steht die gemeinsame Ausbildung der deutschen und französischen Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Schule oder am Arbeitsplatz auf dem Programm. Anschließend geht es in Tandems in die Betriebe zur Ausbildung. Die Teilnehmer erhalten den Euro-Pass Mobilität.

Wer fördert?

Die Austauschprogramme in der Aus- und Weiterbildung werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Den Teilnehmern entstehen keine Kosten. Die Austausche mit beruflichen Vollzeitschulen werden vom Kultusministerium des betroffenen Landes gefördert.

Wer hilft bei der Organisation?

Deutsch-Französisches Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung.
Secrétariar Franco-Allemand pour les échanges en formation professionnelle.

 

Stand 01.02.2006