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Fakten zum deutschen Berufsbildungssystem

Geschichte des deutschen Berufsbildungssystems

  • 1182: Erste Urkunde zur Lehrlingsausbildung: Ausbildungsordnung zum Drechsler
  • Mittelalter: Ausbildungsbestimmungen wurden von Zünften erstellt und verzeichnet
  • 18. / 19. Jahrhundert / Industrielle Revolution: Entwicklung des “dualen Systems” (ca. 80% Ausbildung im Betrieb und 20% in beruflichen Schulen)
  • 1869: Erste Gewerbeordnung (Handwerkerschutzgesetz): Definition der Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden im Handwerk, Industrie und Handel
  • seit 1918: Gewerkschaftsbeteiligung über Tarifverhandlungen (Ausbildungsvergütungen werden Bestandteil der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen)
  • 1969: Berufsbildungsgesetz: Erstes umfassendes Gesetz für den gesamten Bereich der beruflichen Bildung
  • 2005: Reform des Berufsbildungsgesetzes: Unter anderem Eröffnung der Möglichkeit, Teile der Ausbildung im Ausland durchzuführen

  Fakten und Zahlen      

  • ca. 350 bundesweit staatlich anerkannte Ausbildungsberufe; Ausbildung findet im „dualen System“ statt. Für betrieblichen Teil der Ausbildung sind Bundesregierung und Wirtschaft verantwortlich, für den schulischen Teil die Länder
  • Dauer der Ausbildung: In der Regel drei Jahre
  • Die Bundesregierung erlässt für jeden Ausbildungsberuf eine bundesweit verbindliche Ausbildungsordnung: Dort sind unter anderem die Qualifikations- und Prüfungsanforderungen festgelegt.
  • 1,5 bis 1,6 Millionen Jugendliche werden im “dualen System” ausgebildet, das sind ca. 60 % eines Altersjahrgangs
  • Auszubildende schließen einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb: Dort ist unter anderem geregelt: Beginn und Dauer der Ausbildung, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, Höhe der Vergütung an den Auszubildenden
  • Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem für den Beruf gültigen Tarifvertrag. Tarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt
  • Für Überwachung der betrieblichen Ausbildung sind die örtlichen Kammern, als regionale Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen: Beratung der Betriebe und der Jugendlichen in Ausbildungsfragen, Entscheidung über Ausbildungseignung des Betriebes und der Ausbilder, Registrierung der Berufsausbildungsverhältnisse, Durchführung der Prüfungen, Ausstellung von Zeugnissen
  • Die Kosten des dualen Berufsbildungssystems (vorsichtig geschätzt 23 Mrd. €) werden zu 2/3 von der Wirtschaft (Unternehmen) getragen. Den restlichen Teil der Kosten übernehmen die Länder (Berufsschulen), die Bundesregierung (Programme zur Unterstützung der Berufsausbildung) sowie die Bundesagentur für Arbeit (Förderung von benachteiligten Jugendlichen)
  • Rund 430.000 Jugendliche befinden sich in vollzeitschulischer Berufsausbildung (verantwortlich Länder). Die Dauer dieser Ausbildung beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre
  • Deutschlands Berufsbildungssystem ist eine Erfolgsgeschichte. Die Arbeitslosenquote junger Menschen (16 – 24-jährige) liegt in Deutschland konstant unter der allgemeinen Arbeitslosenquote
 

Stand 01.02.2006