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Das „Wann, Warum und Wie” des Deutsch-Französischen Abkommens
zum Austauschprogramm
Am 05. Februar 1980 unterzeichneten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich ein Abkommen über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Ausbildung oder Fortbildung.
Beide Regierungen brachten ihren Willen zum Ausdruck,
- den Austauschteilnehmern einen Teil der Berufsausbildung im anderen Land zu ermöglichen,
- ihnen die Möglichkeit zu geben, die unterschiedlichen Bildungsangebote des anderen Landes durch einen Aufenthalt von angemessener Dauer wahrzunehmen,
- ein wirkliches Erleben des Berufsalltags, aber auch des soziokulturellen Umfeldes zu ermöglichen,
- Verbindungen zwischen deutschen und französischen Austauschteilnehmern und Partnereinrichtungen zu schaffen,
- deutsche und französische Jugendliche und Erwachsene einander näher zu bringen,
- über die gemeinsame Arbeit sprachliche Barrieren überwinden zu helfen,
- die Mobilität der Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern.
Schon im gleichen Jahr wurde eine binationale Einrichtung, das Deutsch-Französische Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung, gegründet. Der erste Austausch fand im November 1980 zwischen dem Ausbildungszentrum der Saarländischen Bauwirtschaft in Saarbrücken und dem Lycée Professionnel von Illkirch-Graffenstaden/Elsaß statt. Seither haben etwa 52.000 Teilnehmer in der beruflichen Ausbildung, über 2.300 Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen, 8.500 berufliche Begleiter und 4.000 Sprachbetreuer am Austausch teilgenommen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis der Zustimmung der Partnereinrichtungen zu den festgelegten Zielen: er spiegelt ihre Dynamik und ihren Willen wider, den Austausch unter Übernahme der vollen Verantwortung durchzuführen. Der politische Wille und der Einsatz öffentlicher Mittel durch beide Regierungen erlaubten es, diese Zusammenarbeit weiter zu entwickeln und dem ständig steigenden Interesse an deutsch-französischen Austauschmaßnahmen in der beruflichen Bildung zu entsprechen.
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Die Beteiligten heute
Die Deutsch-Französische Expertenkommission für die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Sie legt das gesamte Austauschprogramm fest, beobachtet seine Durchführung und nimmt seine Auswertung vor. Sie besteht auf deutscher Seite aus Vertretern:
- des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
- des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie,
- des Auswärtigen Amtes,
- der Kultusministerkonferenz,
- der Sozialpartner,
- des DFS/SFA.
Zwei Nationale Verantwortliche, benannt von der Bundesministerin für Bildung und Forschung und von der Kultusministerkonferenz koordinieren die Programme auf nationaler Ebene.
Deutsche Partnereinrichtungen:
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände, Innungen, Betriebe, Berufsschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen
Deutscher Delegierter: Ingo Hermanns
Französischer Delegierter: Gilles Grillot
Zweisprachige Mitarbeiter/innen: Karl-Heinz Tullius, Désirée Pfeffer, Régine Michels
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