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Deutschland und Frankreich einigen sich auf die generelle Vergleichbarkeit von Abschlusszeugnissen in der Berufsbildung Pressemitteilung 26. Oktober 2004 23/9/2004 Kooperation ist Modell für die europäische Bildungszusammenarbeit. Deutschland und Frankreich haben sich auf die generelle Vergleichbarkeit von Abschlüssen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung geeinigt. Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Ministerpräsident Peter Müller, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, und der Minister für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik, François Fillon, haben beim Deutsch-Französischen Ministerrat am Dienstag in Berlin eine gemeinsame Erklärung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen und deutschen Berufsabschlüssen unterzeichnet. Die nunmehr geschaffene Transparenz und Vergleichbarkeit deutscher Berufsabschlüsse mit dem französischen „baccalauréat professionnel“ und dem „brevet professionnel“ sowie mit dem französischen „certificat d'aptitude professionnelle" erleichtern Unternehmen beider Länder sowie deutschen und französischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Einstufung der im Partnerland erworbenen beruflichen Abschlüsse. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstrukturen in Deutschland und Frankreich war dies bislang schwierig. |
Stand 01.02.2006