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Welche Kosten werden erstattet

Die Austauschprogramme im Rahmen der dualen Ausbildung und in der Weiterbildung werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn, gefördert. 

Die Förderung schließt ein: 
  • die Fahrt von zwei Bildungsfachkräften der deutschen Einrichtung zur französischen Einrichtung zur inhaltlichen Vorbereitung des Austausches
  • eine sprachliche Vorbereitung der Teilnehmer
  • die Fahrtkosten der Gruppe nach Frankreich einschließlich der Kosten für die Begleiter
  • die Unterbringung, die Verpflegung und die kulturelle Betreuung der französischen Gruppe in Deutschland. 

Die Förderung von Austauschen mit beruflichen Gymnasien, Berufsfachschulen und Fachschulen erfolgt durch das Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes. 

Das DFS/SFA schließt für alle Teilnehmer am Austausch eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.

 

Stand 01.02.2006